Damit das Registrierungsgesuch für einen Domain-Namen nicht abgelehnt wird und es einfacher und rascher bearbeitet werden kann, muss die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller Folgendes beachten:
- Die gesuchstellende Person ist zur Zuteilung des Domain-Namens berechtigt, und der beantragte Name kann zugeteilt werden (vgl. Registrierungsvoraussetzungen).
- Handelt es sich bei der gesuchstellenden Person um ein Einzelunternehmen, so ist darauf zu achten, dass der vollständige Name der gesuchstellenden Person entsprechend der Eintragung im Handelsregister angegeben wird.
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) entspricht der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller (Überprüfung im UID-Register https://www.uid.admin.ch/search.aspx?lang=de).
- Es besteht ein objektiver Bezug zwischen der gesuchstellenden Person und dem beantragten Domain-Namen. Ist dieser Bezug nicht offensichtlich (z. B. wenn es sich nicht um den Namen oder eine Marke der gesuchstellenden Person handelt), muss dies im Gesuch erläutert werden. Der Registrar erfasst diese Informationen im Feld "Intended use", um sie an die Registerbetreiberin weiterzugeben. Sie können diese Angaben aber auch direkt per E-Mail an die Registerbetreiberin senden (domainnames@bakom.admin.ch). Damit der objektive Bezug zwischen der gesuchstellenden Person und dem beantragten Domain-Namen festgestellt werden kann, darf das Gesuch nicht durch eine Drittfirma oder einen intermediären Dienstleister (z. B. Web- oder Marketingagentur) eingereicht werden.