Ihr Gesuch wird abgelehnt

Jedes Gesuch um Registrierung eines Domain-Namens .swiss wird einer Prüfung unterzogen. Über den Whois-Dienst (https://www.nic.swiss/nic/de/home/registrieren-sie-ihre-swiss-domain/whois.html) kann ermittelt werden, ob das Gesuch in Bearbeitung ist, ob der Domain-Name zugeteilt oder das Gesuch abgelehnt worden ist.

Ein Gesuch wird abgelehnt, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Grund für die Ablehnung eines Registrierungsgesuchs wird dem Registrar in jedem Fall bestätigt. Um nähere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Registrar oder Wiederverkäufer, bei dem Sie die Registrierung beantragt haben.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Gründe für die Ablehnung eines Gesuchs. Nach Möglichkeit wird angegeben, wie ein neues Gesuch gestellt werden kann, das die Voraussetzungen für die Zuteilung erfüllt.


Fehlender objektiver Bezug zwischen der gesuchstellenden Person und dem Domain-Namen

Code "rejNoRelat" / "rejNoNexus"

Ein Gesuch wird abgelehnt, wenn kein objektiver Bezug zwischen der gesuchstellenden Person und dem beantragten Domain-Namen festgestellt werden kann.

Für die Zuteilung eines .swiss-Domain-Namens muss ein objektiver Bezug zwischen der gesuchstellenden Person und dem beantragten Domain-Namen bestehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Domain-Name dem Namen der antragstellenden Organisation oder einer Marke der gesuchstellenden Person entspricht.

Natürliche Personen dürfen nur Domain-Namen mit der Endung .swiss registrieren, die mindestens eine der folgenden Bezeichnungen enthalten: ihren eigenen offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen, Vornamen, Allianznamen, gemeinsamen Namen bei eingetragener Partnerschaft, den Namen, der im Zusammenhang mit einem religiösen Orden erworben wurde, den Künstlernamen, unter dem sie Bekanntheit  erlangt haben, oder eine Bezeichnung, auf welche sie einen Anspruch aus dem Kennzeichenrecht haben (z. B. eine eingetragene Marke). Diese zwingenden Bestandteile können mit frei wählbaren Bezeichnungen (z. B. geografische Bezeichnung, Angabe des Berufs oder des Hobbys) kombiniert werden.

Eine Organisation (schweizerische öffentlich-rechtliche Körperschaft, im Schweizerischen Handelsregister eingetragene Einheit, Verein oder Stiftung) kann über einen Registrar oder Wiederverkäufer ein neues Gesuch einreichen, wobei folgende Punkte zu beachten sind:
 
Ist der Bezug nicht offensichtlich, muss dies in jedem neuen Gesuch erläutert werden. Ihr Registrar kann diese Informationen im Feld "Intended use" des Gesuchs erfassen. Sie können diese Angaben aber auch direkt per E-Mail an die Registerbetreiberin senden (domainnames@bakom.admin.ch), bevor Sie über Ihren Registrar oder Wiederverkäufer ein neues Gesuch stellen. So können Sie Ihre Angaben mit Belegen vervollständigen.

Da ein objektiver Bezug bestehen muss, kann das Gesuch nicht von einem intermediären Dienstleister (z. B. Treuhänder, Web- oder Marketingagentur) eingereicht werden, sondern nur von der Organisation, die diesen Bezug zum Namen nachweisen kann.

Der Bezug ist nicht objektiv genug und das Gesuch muss abgelehnt werden, wenn ein Unternehmen einen Domain-Namen beantragt, der den Namen seiner Geschäftsführer, Verwalter oder Angestellten entspricht.

Ein Domain-Name, der der Marke oder dem Produktnamen eines Dritten entspricht, wird nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung dieses Dritten zugeteilt.

Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) im Gesuch muss der gesuchstellenden Person entsprechen. Sie können Ihre UID im entsprechenden Register https://www.uid.admin.ch/search.aspx?lang=de überprüfen.  


Falsche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)

Code "rejRegOrgDoesNotMatchUID oder rejRegOrgNotSet"

Ein Gesuch wird abgelehnt, wenn die darin enthaltene Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) nicht der gesuchstellenden Person entspricht.

Sie können über Ihren Registrar oder Wiederverkäufer ein neues Gesuch einreichen, wobei darauf zu achten ist, dass die darin aufgeführte UID dem Namen Ihrer Organisation entspricht.

Sie können Ihre UID im entsprechenden Register https://www.uid.admin.ch/search.aspx?lang=de überprüfen. Eine UID erhalten Sie beim Bundesamt für Statistik https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/register/unternehmensregister/unternehmens-identifikationsnummer.html.


Ungültige oder fehlende Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)

Code "rejNoValidUID"

Ein Gesuch wird abgelehnt, wenn die angegebene Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ungültig ist oder fehlt.   
Sie können über Ihren Registrar oder Wiederverkäufer ein neues Gesuch einreichen, wobei darauf zu achten ist, dass die darin aufgeführte UID dem Namen Ihrer Organisation entspricht.

Sie können Ihre UID im entsprechenden Register https://www.uid.admin.ch/search.aspx?lang=de überprüfen. Eine UID erhalten Sie beim Bundesamt für Statistik https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/register/unternehmensregister/unternehmens-identifikationsnummer.html.


Ungültige oder fehlende AHV-Nummer

Code "rejNoValidUPI"

Ein Gesuch wird abgelehnt, wenn die angegebene AHV-Nummer ungültig ist oder fehlt. Sie können über Ihren Registrar oder Wiederverkäufer ein neues Gesuch einreichen, wobei Sie darauf achten müssen, dass Sie Ihre korrekte AHV-Nummer angeben.


Falsche AHV-Nummer

Code "rejRegNameDoesNotMatchUPI"


Ein Gesuch wird abgelehnt, wenn die darin enthaltene AHV-Nummer nicht der gesuchstellenden Person entspricht.Sie können über Ihren Registrar oder Wiederverkäufer ein neues Gesuch einreichen, wobei darauf zu achten ist, dass die darin aufgeführte AHV-Nummer Ihrer Person entspricht.


Generischer Name

Code "rejGeneric"

Ein Gesuch wird abgelehnt, wenn der beantragte Domain-Name einer generischen Bezeichnung entspricht. Dabei handelt es sich um Bezeichnungen, die sich in allgemeiner Weise auf eine Kategorie oder Gattung von Waren, Dienstleistungen, Personen, Gemeinschaften, Organisationen, Produkten, Techniken, Sachgebieten oder Aktivitäten beziehen oder diese beschreiben.

Für einen Domain-Namen .swiss, der einer generischen Bezeichnung entspricht, gelten besondere Zuteilungsvoraussetzungen (Art. 56 der Verordnung über Internet-Domains, VID; https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20141744/index.html).

Der Name wird nur einer Organisation zugeteilt, die die ganze oder einen namhaften Teil der betreffenden Personengruppe repräsentiert oder von dieser Personengruppe unterstützt wird. Dies kann beispielsweise ein Dachverband der betreffenden Branche sein, a priori jedoch nicht ein auf diesem Gebiet tätiges Unternehmen.

Grundsätzlich kann ein .swiss-Domain-Name, der einer generischen Bezeichnung entspricht, nicht an einen bestimmten Marktakteur vergeben werden, der den diesen Markt bezeichnenden Namen in seinem eigenen Interesse und nicht in jenem der betreffenden Personengruppe nutzen würde und/oder einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Marktakteuren hätte.

Ein generischer Domain-Name kann ergänzt und somit hinreichend individualisiert werden, damit er sich nicht mehr auf eine Kategorie oder Gattung von Waren, Dienstleistungen, Personen, Gemeinschaften, Organisationen, Dingen, Techniken, Sachgebieten oder Aktivitäten bezieht oder diese beschreibt. Beispiele: hotel-paradiso.swiss, carrosserie-michel.swiss, hxq-stahl.swiss. In diesem Fall kann der Domain-Name zugeteilt werden. Es muss jedoch ein objektiver Bezug zwischen dem Domain-Namen und der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller bestehen.

Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren für die Zuteilung finden Sie auf unserer Website https://www.nic.swiss/nic/de/home/registrieren-sie-ihre-swiss-domain/bedingungen-fuer-generische-namen.html.


Fehlender Eintrag im Schweizerischen Handelsregister

Code "rejNoRegistrationCommercialRegister"

Ein Gesuch wird abgelehnt, wenn die gesuchstellende Person nicht im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist.

Sie können ein neues Gesuch einreichen, wobei darauf zu achten ist, dass die antragstellende Organisation im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist.

Handelt es sich bei der gesuchstellenden Person um ein Einzelunternehmen, so ist darauf zu achten, dass der vollständige Name der gesuchstellenden Person entsprechend der Eintragung im Handelsregister angegeben wird.

Es muss jedoch ein objektiver Bezug zwischen der gesuchstellenden Person und dem Domain-Namen bestehen. Ist der Bezug nicht offensichtlich, muss dies in jedem neuen Gesuch erläutert werden. Ihr Registrar kann diese Informationen im Feld des Gesuchs erfassen. Sie können diese Angaben aber auch direkt per E-Mail an die Registerbetreiberin senden (domainnames@bakom.admin.ch), bevor Sie über Ihren Registrar oder Wiederverkäufer ein neues Gesuch stellen. Bei Bedarf können Sie Ihre Angaben mit Belegen vervollständigen.

Handelt es sich bei dem Gesuchsteller um einen Verein, der nicht im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist, so sind die Statuten, das Protokoll der konstituierenden Versammlung und die Liste der Vorstandsmitglieder vor Einreichung eines neuen Gesuchs der Registerbetreiberin per E-Mail an domainnames@bakom.admin.ch zuzustellen.


Kein Sitz in der Schweiz

Code "rejNoEffectiveSeatlnSwitzerland"

Ein Gesuch wird abgelehnt, wenn die gesuchstellende Person keinen Sitz sowie physischen Verwaltungssitz in der Schweiz besitzt.

Diese beiden Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft, die als solche im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist, ist deshalb nicht zur Zuteilung berechtigt, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und der Sitz zudem jener der im Ausland ansässigen Muttergesellschaft ist.  


Wohnsitz im Ausland

Code "rejForeignNationalNonResident"

Ein Gesuch wird abgelehnt, wenn die gesuchstellende Person keinen Wohnsitz in der Schweiz besitzt. Einzig die natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Schweizer Staatsangehörige sind zur Zuteilung eines .swiss-Domain-Namens berechtigt.


Gemeinde- oder Ortschaftsname

Code "rejPoliticalCommune"

Ein Gesuch um einen Domain-Namen, der dem Namen einer Schweizer Gemeinde oder einer Schweizer Ortschaft entspricht, wird abgelehnt, wenn die gesuchstellende Person nicht die entsprechende Gemeinde ist.

Die Zuteilung des Domain-Namens an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Gemeinde.


Kantonsname

Code "rejCanton"

Ein Gesuch um einen Domain-Namen, der dem Namen oder der zweistelligen Abkürzung eines Schweizer Kantons entspricht, wird abgelehnt, wenn die gesuchstellende Person nicht der entsprechende Kanton ist.

Die Zuteilung des Domain-Namens an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Kantons.


Für den Bund reservierter Name

Letzte Änderung 24.04.2024

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