Code "rejNoRelat" / "rejNoNexus"
Ein Gesuch wird abgelehnt, wenn kein objektiver Bezug zwischen der gesuchstellenden Person und dem beantragten Domain-Namen festgestellt werden kann.
Für die Zuteilung eines .swiss-Domain-Namens muss ein objektiver Bezug zwischen der gesuchstellenden Person und dem beantragten Domain-Namen bestehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Domain-Name dem Namen der antragstellenden Organisation oder einer Marke der gesuchstellenden Person entspricht.
Natürliche Personen dürfen nur Domain-Namen mit der Endung .swiss registrieren, die mindestens eine der folgenden Bezeichnungen enthalten: ihren eigenen offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen, Vornamen, Allianznamen, gemeinsamen Namen bei eingetragener Partnerschaft, den Namen, der im Zusammenhang mit einem religiösen Orden erworben wurde, den Künstlernamen, unter dem sie Bekanntheit erlangt haben, oder eine Bezeichnung, auf welche sie einen Anspruch aus dem Kennzeichenrecht haben (z. B. eine eingetragene Marke). Diese zwingenden Bestandteile können mit frei wählbaren Bezeichnungen (z. B. geografische Bezeichnung, Angabe des Berufs oder des Hobbys) kombiniert werden.
Eine Organisation (schweizerische öffentlich-rechtliche Körperschaft, im Schweizerischen Handelsregister eingetragene Einheit, Verein oder Stiftung) kann über einen Registrar oder Wiederverkäufer ein neues Gesuch einreichen, wobei folgende Punkte zu beachten sind:
Ist der Bezug nicht offensichtlich, muss dies in jedem neuen Gesuch erläutert werden. Ihr Registrar kann diese Informationen im Feld "Intended use" des Gesuchs erfassen. Sie können diese Angaben aber auch direkt per E-Mail an die Registerbetreiberin senden (domainnames@bakom.admin.ch), bevor Sie über Ihren Registrar oder Wiederverkäufer ein neues Gesuch stellen. So können Sie Ihre Angaben mit Belegen vervollständigen.
Da ein objektiver Bezug bestehen muss, kann das Gesuch nicht von einem intermediären Dienstleister (z. B. Treuhänder, Web- oder Marketingagentur) eingereicht werden, sondern nur von der Organisation, die diesen Bezug zum Namen nachweisen kann.
Der Bezug ist nicht objektiv genug und das Gesuch muss abgelehnt werden, wenn ein Unternehmen einen Domain-Namen beantragt, der den Namen seiner Geschäftsführer, Verwalter oder Angestellten entspricht.
Ein Domain-Name, der der Marke oder dem Produktnamen eines Dritten entspricht, wird nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung dieses Dritten zugeteilt.
Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) im Gesuch muss der gesuchstellenden Person entsprechen. Sie können Ihre UID im entsprechenden Register https://www.uid.admin.ch/search.aspx?lang=de überprüfen.