Streit beilegen

Die Registerbetreiberin prüft alle Domain-Namen-Gesuche summarisch und lehnt Gesuche, die offenkundig den Anspruch eines Dritten aus dem Kennzeichenrecht verletzen, ab. In den anderen Fällen wird die Berechtigung zur Nutzung eines Domain-Namens nicht überprüft, und bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ansprüchen aus dem Kennzeichenrecht gilt das Zivilrecht.

Damit Markeninhaberinnen und -inhaber rasch, günstig und leicht einen Domain-Namen wieder zugeteilt bekommen, der von einem Unberechtigten genutzt wird, hat die ICANN die "Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy (UDRP)" eingeführt.  

Zusätzlich zur UDRP hat die ICANN ein noch rascheres und kostengünstigeres Verfahren für die offensichtlichsten Verstösse eingerichtet: das "Uniform Rapid Suspension System (URS)".

Zudem hat die ICANN mehrere andere Streitbeilegungsverfahren vorgesehen, mit denen Beschwerden gegen das Verhalten einer Registerbetreiberin eingereicht werden können:

Letzte Änderung 07.09.2015

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https://www.nic.swiss/content/nic/de/home/Hilfe/streit-beilegen.html